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§ 11b der Spielordnung
Da derzeit regelmäßig Anfragen bezüglich der Stammspielerregelung eingehen, nachfolgend nochmals die wichtigsten Punkte des § 11 b der Spielordnung
in einer Zusammenfassung mit der Bitte um Beachtung. Der genaue Text kann in der Spielordnung nachgelesen werden.
Link zur Downloadseite des SBFV

Wer ist Stammspieler einer Mannschaft?
Wer nach dem dritten Spieltag zum jeweiligen Berechnungsdatum an mehr als der Hälfte der bisher insgesamt ausgetragenen Verbandsspiele („Punktspiele“) im laufenden Spieljahr mitgewirkt hat, ist Stammspieler einer Mannschaft.
(Anmerkung: Bezirkspokalspiele werden wie Punktspiele mit berücksichtigt. Verbandspokalspiele werden nicht berücksichtigt!)

Beispiel:
Eine Mannschaft hat bislang 20 Spiele ausgetragen.
Spieler A hat an 10 Spielen teilgenommen = genau die Hälfte = kein Stammspieler
Spieler B hat an 11 Spielen teilgenommen = mehr als die Hälfte = Stammspieler!
(Es ist ohne Bedeutung, wie lange der Spieler eingesetzt war – 1 Sekunde reicht.)

Gibt es Ausnahmen?
Ja - bis zu drei Stammspieler einer höheren Mannschaft können in der nächstniedrigeren Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie im letzten ausgetragenen Verbandsspiel der höheren Mannschaft nicht mitgewirkt haben.

Gilt das während der gesamten Runde?
Nach dem Tag des sechstletzten Verbandsspiels der niedrigeren Mannschaft eines Vereins gilt diese Ausnahme nicht mehr, dürfen Stammspieler der höheren Mannschaften in den niedrigeren Mannschaften nicht mehr eingesetzt werden, auch wenn sie zuvor ausgesetzt haben.
Hier gilt dann nur noch die Rechnung „mehr als 50 v.H. = Stammspieler“.

Was ist mit späteren Neuzugängen?
Wird einem Spieler Spielrecht erst nach dem 1.11. eines Spieljahres erteilt, so werden nur die ausgetragenen Verbandsspiele der höheren Mannschaft in Anrechnung gebracht, die nach Erteilung des Spielrechts stattgefunden haben.

Beispiel:
Spieler A hat Spielrecht ab 1. Dezember 2016.
Mannschaft hat bis zum 15. April 2017 insgesamt 20 Spiele ausgetragen,
davon 15 vor dem 1. Dezember 2016 und 5 nach dem 1. Dezember 2016.
Spieler A hat in der Zeit vom 1. Dezember 2016 bis zum 15. April 2017 an drei der in dieser Zeit ausgetragenen fünf Spiele teilgenommen = Stammspieler!

Von unten nach oben geht immer!
Stammspieler einer niedrigeren Mannschaft eines Vereins können in jeder höheren Mannschaft ihres Vereines mitwirken.

Was machen Staffelleiter und Schiedsrichter?
Nichts – weder Staffelleiter noch Schiedsrichter sind berechtigt, Spielberichte auf die Einhaltung der Stammspielereigenschaft zu überprüfen, dies obliegt einzig den betroffenen Vereinen. Diese Vergehen werden nur auf Einspruch des gegnerischen Vereins geprüft und ggfs. geahndet. Der Einspruch ist gebührenpflichtig und an den zuständigen Sportrichter zu richten mit Angaben, auf welche(n) Spieler sich der Einspruch bezieht. Auch wenn Ihrem Einspruch insgesamt stattgegeben wird, können Ihnen für zu Unrecht genannte Spieler Kosten entstehen.

Was gilt in der Relegation?
Da demnächst ja auch die Auf- und Abstiegsrunden anstehen, hier der Hinweis:
Die erworbene Stammspielereigenschaft gilt auch in der Relegation!

Gibt es Abweichungen bei den Junioren?
Im Prinzip gelten die vorstehenden Regelungen für alle Mannschaften. Es sind nach § 14 Jugendordnung aber einige Besonderheiten zu berücksichtigen:
* Der Einsatz eines Spielers in der nächsthöheren Altersklasse wird als Einsatz in der ersten Mannschaft seiner Altersklasse gewertet.
* Der obige Absatz „Gilt das während der gesamten Runde?“ lautet bei den Junioren

- Bei 10 Spieltagen nach dem Tag des zweitletzten Spiels...
- bei 11 bis 15 Spieltagen nach dem Tag des drittletzten Spiels...
- bei 16 bis 20 Spieltagen nach dem Tag des viertletzten Spiels...
- ab 21 Spieltagen nach dem Tag des fünftletzten Spiels...
... der niedrigeren Mannschaft eines Vereins gilt diese Ausnahme nicht mehr, dürfen Stammspieler der höheren Mannschaften in den niedrigeren Mannschaften nicht mehr eingesetzt werden, auch wenn sie zuvor ausgesetzt haben.
Hier gilt dann nur noch die Rechnung „mehr als 50 v.H. = Stammspieler“.
* Maßgebend ist die Anzahl der Spieltage bei Beginn der Spielrunde.
* Bei den E- und F-Junioren wird die Stammspielereigenschaft nicht berücksichtigt.


Wie im gesamten Spielbetrieb zum Abschluss auch hier der Ratschlag, vor einer übereilten Aktion zuerst noch einmal die entsprechenden Bestimmungen der Spielordnung und der Jugendordnung genau durchzulesen.

Auch sollten die Beteiligten sich stets bemühen, die Grundregeln des Fairplay nicht aus den Augen zu verlieren.